HEP-Informationen 3-13

berufspolitik

Inklusion geht nicht zum Nulltarif

Die Ausbildung für Behinderte oder von Behinderung bedrohter junger Menschen in den Berufsbildungswerken
stärken – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

 

Arbeits- und Tarifrechtslexikon - Komplexe Begriffe einfach erklärt

Aktuelle Urteile I Abfindung I Personalakte

 

buchtipps

Gewaltbereite Jugendliche I Sexualität I Das innere Kind I HEP Handbuch

 

fachteil

Unser Überraschungsei - Biografiearbeit
Jeder Mensch schreibt in seinem Leben eine eigene Geschichte. Genau diese Geschichte ist notwendig, um Menschen kennen und verstehen zu lernen. Jeder Mensch ist individuell und sollte normal behandelt werden. Doch leider werden gerade Menschen mit einer Behinderung oder Familien mit einem Kind mit Behinderung nicht normal behandelt. Sie werden bevormundet oder gar verleugnet.
Jedoch gibt es auch andere Familien. Familien die ihr Kind mit einer Behinderung normal behandeln und es für kein Geld der Welt mehr hergeben möchten. Hier wird die Geschichte von Familie Bender erzählt.

 

Steigerung der Lebenstüchtigkeit - Facharbeit
In dieser Facharbeit werden die Schwerpunkte auf Lernbehinderung, Lernstörung und Verhaltensstörung gelegt. Die einzelnen Beeinträchtigungen werden getrennt beschrieben, dies schließt aber nicht aus, dass sie sich untereinander beeinflussen.
So kann zum Beispiel davon ausgegangen werden, dass eine Verhaltensstörung womöglich Auswirkungen auf das Lernverhalten hat oder das die Verhaltensstörung von einer Körperbehinderung / Lernbehinderung ausgelöst wird.

 

berichte aus ...

88. Bundeskonferenz
Landesverbände und ihre Aktivitäten / Aktuelles

... und vieles weitere mehr lesen Sie in dieser Ausgabe der HEP-Informationen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß.

Berichtigung Schulgeld Bayern in HEP-Informationen 3/13

Innerhalb des Berichtes auf Seite 49 bezüglich des Schulgeldes in Bayern befinden sich Fehler, die an dieser Stelle korrigiert werden sollen:

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Wirkung vom 1. August 2013 eine Bekanntmachung zum Pflegebonus […] herausgegeben. Darin wird angekündigt, dass der Freistaat Bayern (neben weiteren Finanzierungskomponenten) an die (privaten) Träger einen  (weiteren) freiwilligen Zuschuss zahlt, der an den freiwilligen Verzicht der Träger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern geknüpft ist.

Offensichtlich haben sich in Bayern mit einer Ausnahme alle Träger von Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe sich damit einverstanden erklärt.

Nun ist anzumerken:

  1. Diese Bekanntmachung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2016.
  2. Der freiwillige Klassenzuschuss wird haushaltsabhängig gewährt; d.h. ist kein Geld in der Staatskasse oder wird es für anderes ausgegeben, gibt es auch keinen Klassenzuschuss.
  3. Es handelt sich um eine Bekanntmachung des Ministeriums; der Klassenzuschuss als Teil der Schulfinanzierung ist nicht gesetzlich geregelt.

Weiter ist wichtig zu wissen,

  1. Die Fachschulen können nicht (vollständig) auf Schulgeld verzichten, weil sie sonst den Schulgeldersatz (eine weitere Finanzierungssäule, die direkt mit den Regierungen abgerechnet wird) verlieren. Sie verzichten also nur auf eine die Höhe des Schulgeldersatzes übersteigende Schulgelderhebung direkt bei den Schülerinnen und Schülern.
  2. Da der „freiwillige Klassenzuschuss“ nicht wirklich dauerhaft sicher ist, pflegen wir an unserer Fachschule den Sprachgebrauch: „Die Ausbildung ist kostenpflichtig. Wenn und solange der freiwillige Klassenzuschuss gewährt wird, verzichten wir auf die direkte Erhebung von Schulgeld bei den Schülerinnen und Schülern.“

Und noch einige abschließende Informationen:

  1. Ein Materialgeld in einer Höhe von bis zu 20 € monatlich wird als unschädlich betrachtet.
  2. Aufnahme- oder Prüfungsgebühren sind nicht zulässig.

Wir bitten die Fehlinformation zu entschuldigen.

Weiterhin erhielt die Redaktion folgende Stellungnahme des Bayrischen Staatsministeriums, die wir hier als PDF-Datei veröffentlichen:
Stellungnahme des Bayrischen Staatsministeriums (34,0 KiB)

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